Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

(1) 

Es gelten unsere Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Vorrangig gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Geltung Sie gesondert anerkannt haben.

(2) 

Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

(3) 

Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart, unter Ausschluß der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Warenkauf (CISG vom 11. April 1980 in der jeweils geltenden Fassung).

§ 2 Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

§ 3 Preise

(1)

Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(2) 

Verpackungsmaterialien (z.B. Paletten) sind an den Verkäufer zu Lasten des Käufers zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen.

(3) 

Bei einem Auftragsvolumen von unter Euro 50,00 netto, erheben wir eine Aufwandsentschädigung von Euro 5,00.

§ 4 Rücktritt

(1) 

Der Verkäufer ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
  • aufgrund eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist.
  • der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.

(2) 

Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit informieren und unverzüglich erhalteneGegenleistungen an den Käufer erstatten, wenn er vom Vertrag zurücktritt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort fällig.

Verzug tritt ein, wenn der Käufernicht innerhalb von drei Kalenderwochen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung zahlt.

(2)

Im Fall einer Mahnung entsteht eine Gebühr i.H.v. Euro 5,00, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht besteht, sofern diese verzugsbegründend ist.

(3)

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers z.B. Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, alleoffenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In einem solchen Falle entfallen eventuell vereinbarte Skonti und Rabatte.

§ 6 Lieferung

(1)

Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schweren Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verläßt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarungen vom Verkäufer oder dessen Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht statt.

(2)

Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten des Käufers.

Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht angenommen.

(3)

Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebührenrechnung. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. Die jeweils gültigen Gebührensätze machen wir per Aushang in unserem Geschäftslokal bekannt. Auf Anforderung senden wir Ihnen dieses Gebührenblatt auch zu. Änderungen der Gebühren- und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.

(4)

Für Waren, die mit unserem Einverständnis und ungebraucht sowie unbeschädigt zurückgegeben werden, vergüten wir 85% des Warenwertes nach Abzug aller Fracht- und sonstigen Kosten.

§ 7 Lieferzeit

(1)

Lieferzeiten gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

(2)

Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 10 entsprechend.

§ 8 Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart, dies gilt auch bei Anlieferung.

§ 9 Mängelgewährleistung

(1)

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind.

(2)

Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich unter Angabe derverarbeiteten Ware anzuzeigen.

(3)

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, es sei denn es liegt ein Fall des § 438 I Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vor, dann verbleibt es bei der 5jährigen Verjährung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4)

Die Gewährleistungsrechte des Käufers, setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.

(5)

Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn es läge eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6)

Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.

§ 10 Haftungsbegrenzung

(1)

Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretenden Ereignissen, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

(2)

Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 ff BGB etc. ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt.

(3)

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.

(4)

Eine verschuldungsunabhängige Haftung für die Beschaffung des Kaufgegenstandes, wenn es sich um eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Eine Haftung wird nur bei Vorlage eines Verschuldens übernommen.

(5)

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit.

(6)

Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

(7)

Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.

(8)

Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schoden verursachenden Waren, schriftlich mitgeteilt wird.

(9)

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie.

§ 11 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1)

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Transportvergütung, Verzugszinsen, sonstiger Verzugsschaden, etc.) aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers , insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten. Der Käufer genehmigt dies hiermit. Dies stellt keinen Rücktritt vomVertrag dar, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf dieVerbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Wir sind berechtigt, uns selbst in denBesitz der Kaufsache zu setzen, dem stimmt der Besteller ausdrücklich zu, so dass dies keine verbotene Eigenmacht darstellt.

(2)

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3)

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(4)

Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verwerten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verwertet worden ist. Der Veräußerer nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (305 I Nr. 1 InsO) gestellt ist, kein Scheck oder Wechselprotest oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsberechtigung bezieht sich auf die gesamte Saldoforderung.

(5)

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6)

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns.

(7)

Mit Wegfall der Einziehungsbefugnis gemäß Absatz (4) ist der Käufer auch nicht mehr befugt, die Vorbehaltsware einzubauen, untrennbar zu vermischen oder zu verarbeiten.

(8)

Der Käufer tritt uns auch die Forderungen gegen den Dritten ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfaßt auch das Recht auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest. Wir nehmen die Abtretung an.

(9)

Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.

(10)

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 45% (20% Wertabschlag, 4% §171 I InsO, 5% §171 II InsO und Umsatzsteuer (augenblicklich 19%) in jeweils gesetzlicher Höhe) übersteigt. Als realisierbarer Wert sind, sofern der Verkäufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines zulässigen Bewertungsabschlages von maximal 45% der zu sichernden Forderung (20% Wertabschlag, 4% §171 I InsO, 5% § 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zur Zeit 19%) wegen möglicher Mindererlöse. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 12 Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Wir speichern, verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten nach den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Näheres zur Datenverarbeitung durch uns erfahren Sie unter: www.handrich-bauzentrum.de/datenschutz.

§ 13 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Firma H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH ist weder bereit nocht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

Teilnahmebedingungen/Datenschutzhinweise für Gewinnspiele 

 

Veranstalter des Gewinnspiels und Verantwortlicher i.S.d. Datenschutzes (DSGVO):

H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH
Landauer Str. 281
67434 Neustadt
Tel.: 06321 4998 - 0
Fax: 06321 4998 - 99
E-Mail: info@handrich-bauzentrum.de

1.    Teilnahmeberechtigung und -voraussetzung: 
(1)    Teilnahmeberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Teilnahme volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen, natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige und Mitarbeiter Veranstalter sowie der bei der Durchführung der Gewinnspiele eingeschalteten Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 
(2)    Die Teilnahme ist nicht von dem Kauf eines Produktes, der Beauftragung einer Dienstleistung oder der Einwilligung zum Erhalt von Werbung abhängig. 
(3)    Jeder Teilnahmeberechtigte darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
(4)    Die Verwendung mehrerer Kontaktdaten, wie etwa die E-Mail-Adresse zur Erhöhung der Gewinnchancen bzw. zur Umgehung des Mehrfachteilnahmeverbots ist  untersagt. Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Daneben behält sich der Veanstalter das Recht vor, unberechtigten Teilnehmern auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.

2.    Teilnahmezeitraum und Ablauf der Teilnahme: 
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist innerhalb des von uns festgelegten Zeitraums kostenlos und über einen bestimmten Weg möglich, den wir vorab konkretisieren. 

3.    Gewinne und Benachrichtigung: 
(1)    Die Gewinne werden von uns vorab bestimmt und offengelegt.
(2)    Die Gewinner werden von uns bestimmt. Vorab wird festglegt, wie der Gewinner zu bestimmen ist. 
(3)    Die Gewinne werden vom Veranstalter nach Beendigung des Gewinnspiels kostenfrei per Post an die Gewinner versandt. 
(4)    Sollte ein Gewinner nicht teilnahmeberechtigt sein oder scheitert die Gewinnzustellung insbesondere durch Verweigerung der Annahme, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Eine Barauszahlung des Gewinns und die Übertragung des Gewinnanspruchs sind nicht möglich. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4.    Datenschutz: 
(1)    Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels innerhalb der EU verwendet, d.h. für die Ermittlung und Zustellung der Gewinne (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 b DSGVO;
(2)    Folgende personenbezogene Daten werden für die Teilnahme am Gewinnspiel in der Regel benötigt: Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Handy-Nr.
(3)    Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, berechtigtes Interesse: Durchführung des Gewinnspiels), und danach innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Gewinnspiels und Übergabe der Gewinne gelöscht. Eine darüberhinausgehende Verwendung der Daten für Werbezwecke erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten in dem Teilnahmeformular sind zur Teilnahme und Durchführung des Gewinnspiels erforderlich und werden nur an solche Firmen weitergegeben, die mit der Durchführung des Gewinnspiels und/oder der Ausgabe bzw. Einlösung der Gewinne in der EU beauftragt sind. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:  misterdata-consulting@outlook.de 
(4)    Folgende Rechte stehen Ihnen bzgl. Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten dem Verantwortlichen gegenüber zu:
    - Auskunftsrecht der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO;
    - Recht auf Berichtigung Art. 16 DSGVO:
    - Recht auf Löschung Art. 17 DSGVO;
    - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO:
    - Mitteilungspflicht gemäß Art. 19 DSGVO:
    - Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
    - Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO gegen die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO;
    - Recht, eine Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
    - Zudem besteht ein Beschwerderecht gegenüber Aufsichtsbehörden.
    - Weitere Informationen zum Datenschutz, zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie unter: www.handrich-bauzentrum.de/datenschutz