Mehr Wohngeld ab Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich rund 15 Prozent. Dadurch wird eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland garantiert.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "Die deutliche Erhöhung des Wohngeldes ist eine gute Nachricht für alle Menschen mit einem geringen Erwerbseinkommen oder kleiner Rente, die Wohngeld erhalten oder einen Anspruch darauf haben. Bezahlbares Wohnen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land sehr wichtig. Mit der historisch größten Wohngeldreform im vergangenen Jahr haben wir dafür gesorgt, dass deutlich mehr Menschen mit einem geringen Einkommen in Zeiten gestiegener Energiekosten und hoher Inflation zielgerichtet unterstützt werden.
Rund die Hälfte der Bezieher von Wohngeld sind Rentnerinnen und Rentner, etwa ein Drittel Familien – darunter viele Alleinerziehende. Sie alle erhalten ab Anfang Januar eine noch stärkere Entlastung bei ihren Wohnkosten. Insbesondere in ländlichen Regionen unterstützen wir mit dem Wohngeld auch Menschen mit selbst genutztem Wohneigentum, die aufgrund geringer Einkommen die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen können. Der Lastenzuschuss hilft somit auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern oder Wohnungen, ihre Erhaltungskosten weiter zu tragen.
Das Wohngeld ist eine Leistung, auf die es einen grundsätzlichen Anspruch gibt, ähnlich wie beim Kindergeld. Prüfen Sie, ob Sie mit dem Wohngeld eine Unterstützung für Ihre monatlichen Kosten erhalten können."
Einen ersten Überblick zum Thema Wohngeld gibt es auf der Internetseite des Bundesbauministeriums unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus. Hier finden sich Informationen in verschiedenen Sprachen und ein Wohngeldrechner. Darüber hinaus gibt es eine Wohngeld-Infohotline unter 030 – 20179050 (erreichbar Mo - Do von 8 - 18 Uhr sowie Fr von 8 - 12 Uhr). Hier geben wir erste wichtige Informationen und helfen weiter. Eine individuelle Beratung kann jedoch nur vor Ort in der örtlichen Wohngeldbehörde erfolgen.
Quelle: BMWSB
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
