Wegfall der KfW-Zuschüsse für altersgerechte und barrierefreie Wohnraumanpassung?
Verbraucherzentrale fordert nachhaltige Förderpolitik.
- Die Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung sollen ab 2025 entfallen
- Zuschüsse können derzeit noch beantragt werden
- Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät und bietet fachmännische Hilfe
In den vergangenen Jahren förderte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Investitionszuschuss Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld. Dies war für viele Menschen ein Anreiz, durch eine entsprechende altersgerechte Wohnungsanpassung dafür zu sorgen, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist. Im Bundeshaushalt 2025 sind nun keine neuen Mittel mehr für dieses wichtige Programm vorgesehen.
„Die geplante Streichung des KfW-Zuschussprogramms 455-B „Altersgerecht Umbauen“ bedeutet für ältere und einkommensschwache Menschen, dass sie die notwendigen Maßnahmen unter Umständen nicht mehr durchführen können“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aus diesem Grund fordern wir eine nachhaltige und verlässliche Förderung von altersgerechten Umbaumaßnahmen.“
Es ist ohnehin an der Zeit, dass mehr barrierefreie Wohnungen in Deutschland gebaut werden, denn aktuell sind nur 1,5 Prozent der Wohnungen barrierefrei. Eine Studie, die im Auftrag der KfW erstellt wurde, zeigt, dass bis 2035 rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen werden. Auch alle, die an den Neubau eines Wohnhauses denken, sollten Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigen.
Wer in nächster Zeit eine altersgerechte Wohnraumanpassung plant, kann aktuell noch einen Antrag auf Bezuschussung bei der KfW stellen. Für Einzelmaßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Rampen, Treppenlifte, bodengleiche Duschen mit Haltegriffen, Türverbreiterungen oder bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) gibt es einen Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 2.500 Euro.
Eine Komplettmaßnahme, also die gesamte Optimierung der Wohneinheit zum Standard „Altersgerechtes Haus“, kann sogar mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und bis zu 6.250 Euro unterstützt werden.
„Interessierte sollten sich fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Fachleute für barrierefreies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinnvolle Umbaumaßnahmen vorschlagen.“
Qualifizierte Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten landesweit in 15 Beratungsstellen kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.
Eine Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
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Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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