KfW-Heizungsförderung: Selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer können ab sofort digital Nachweise einreichen und Zuschusszahlung beantragen
Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter um:
Ab dem 30. September 2024 können selbstnutzende Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen. Das erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.
Eine Checklistehilft Kundinnen und Kunden bei der Vorbereitung der Nachweiseinreichung und gibt praktische Tipps, die eine reibungslose Prüfung der Unterlagen und somit eine zügige Zuschussauszahlung unterstützen.
Für die erste Antragstellergruppe steht damit ein digitaler, weitestgehend automatisierter Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung wie geplant bereit. Alle anderen privaten und gewerblichen Kundengruppen, die bei der KfW bereits digital Förderanträge für klimafreundliche Heizungen stellen können, wird entsprechend des Förderfahrplans sukzessive die Möglichkeit zur Nachweiseeinreichung gegeben. Alle Informationen dazu gibt es unter www.kfw.de/heizung
Grundsätzlich gilt: Für Kunden, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Anschließend müssen sie die für die Auszahlung der Förderung erforderlichen Nachweise digital bei der KfW einreichen.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |