Studie über typische Schadensbilder an Photovoltaikanlagen
Eine Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) nennt typische Mängeln und Schadensbilder, die bei der Neuinstallation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen entstehen.
Die Studie wurde durch eine umfassende Analyse realer Fälle vom Institut für Bauforschung (IfB) erarbeitet und hat das Ziel, Bauherren für mögliche Schadensbilder zu sensibilisieren und über Möglichkeiten zur Prävention zu informieren.
BSB-Geschäftsführer Florian Becker betont die Bedeutung der sorgfältigen Planung und Ausführung für einen fehlerfreien und effizienten Betrieb von PV-Anlagen: „Die Ergebnisse zeigen, dass viele Fehler von Beginn an vermeidbar sind. Häufig sind sie auf einen unsachgemäßen Einbau oder eine falsche Auslegung der Anlage in der Planungsphase zurückzuführen.“
Die Studie unterstreicht ebenfalls die Bedeutung qualifizierter Experten und zugelassener Produkte bei der Installation von Photovoltaikanlagen. Becker sagt dazu: „Bauherren sollten Eigenleistungen und den Einsatz nicht zugelassener Produkte vermeiden. Sachverständige Begleitung und regelmäßige Wartung sind Schlüsselpunkte für eine langfristige und effiziente Nutzung.
Im Ratgeberhat der Bauherren-Schutzbund sechs typische und in der Studie genannte Schadensbilder zusammenfasst und geben Hinweise, wie diese vermieden oder behoben werden können.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
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Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
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