Keramische Terrassenelemente und Keramik-Verbundplatten – Altbekanntes oder Neuland?
Neue Broschüre „vdw Mörtelsysteme - Planungshinweise zur Verlegung von Terrassenplatten mit keramischen Oberflächen“ soll weitergehende Informationen zu den aktuellen Regelwerken geben.
Unabhängig von verschiedenen Verlegempfehlungen der Plattenhersteller, stellt die GftK mit ihrer neuen Broschüre „Planungshinweise zur Verlegung von Terrassenplatten mit keramischen Oberflächen“ umfangreiche Informationen und Tipps für Planer und Verleger zur Verfügung.
Diese Hinweise finden sich nicht unbedingt in einschlägigen Regelwerken wieder, jedoch erachtet der Hersteller der vdw-Mörtelsysteme diese als wichtig und wertvoll, um qualitativ hochwertige Belagsflächen mit Keramischen Terrassenelementen und Keramik-Verbundplatten herzustellen.
Durch die über 30-jährige Erfahrung in diesem Bereich, wurde das Fachwissen hierzu gesammelt und in dieser Broschüre zusammengefasst.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |