Umfassender Kellerschutz
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen auch bewohnte Kellerräume gedämmt werden, um Energieverluste zu vermeiden. Spezielle Fenster sorgen nicht nur für ausgezeichnete Dämmwerte, sondern schützen gleichzeitig vor Starkregen.
Der Klimawandel verändert auch das Wetter in Deutschland. Immer öfter kommt es zu heftigen, lang anhaltenden Regenfällen. Diese Entwicklung stellt Hausbesitzer vor neue Herausforderungen. Denn die vielerorts veralteten Kanalsysteme können die Fluten nicht vollständig ableiten. Der sogenannte Starkregen sucht sich deshalb andere Wege. Vor allem Keller sind gefährdet, denn Wasser kann selbst durch kleinste undichte Stellen ins Gebäude eindringen – mit fatalen Folgen für Einrichtung und Bausubstanz.
Hausbesitzer sollten daher vorsorgen und alle Kellerräume lückenlos abdichten. ACO bietet dazu hochwirksame Systemkomponenten an. Diese bestehen aus der Wärmedämmplatte Therm® Block mit integriertem hochwasserdichtem Fenster, druckwasserdicht und wärmebrückenfrei montierbaren Lichtschächten mit Entwässerungsfunktion sowie Rückstausicherungen und Hebeanlagen. Willkommener Nebeneffekt: Die Fenster sind so hochwertig verarbeitet, dass sie nicht nur Starkregen, sondern auch Einbrecher sicher draußen halten.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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67434 Neustadt
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Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
