Neuer Flyer: BG BAU und ZVDH informieren über Pflichten der Eigentümer
Eigentümer, die Arbeiten am Dach beauftragen, sind verpflichtet, einen sicheren Zugang zum Dach zu ermöglichen, über besondere Gefahren, etwa durch Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen zu informieren und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen wie Gerüste oder Durchsturzsicherungen zu beauftragen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hin.
Sicherheit hat immer Vorrang
„Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt. Doch ob eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Sanierung – auf dem Dach hat Sicherheit immer Vorrang. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen deshalb von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.
„Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden", ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des ZVDH und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Der aktuelle Flyer "Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen" von BG BAU und ZVDH erläutert die wichtigsten Pflichten und enthält eine Checkliste, mit der sich Dacharbeiten sicher vorbereiten lassen. Der Flyer steht zum kostenfreien PDF-Download bereit und ist in Kürze auch als Druckdatei verfügbar.
Flyer "Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen"
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH
Landauer Str. 281
67434 Neustadt
Tel.: 06321 4998 - 0
Fax: 06321 4998 - 99
E-Mail: info@handrich-bauzentrum.de
Öffnungszeiten
Zentrale Neustadt
Baustoffe:
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Samstag | 8:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Handrich Living:
| Montag - Freitag | 8:30 Uhr - 18:00 Uhr |
| Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |






