Wiederaufnahme der Zuschussförderung
b dem 8. April 2026 nimmt die KfW die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt hierfür Bundesmittel bereit.
Die Zuschüsse können sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter erhalten, die Barrieren an Haus und Wohnung reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.
Kundinnen und Kunden können die Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.
Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Wird der "Standard Altersgerechtes Haus" erreicht, liegt der Zuschusssatz bei 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Alle Programmdetails sind abrufbar unter: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW
Die Zuschussförderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Des Weiteren bietet die KfW auch zinsgünstige Förderkredite für Barrierereduzierung an. Details dazu finden Sie hier: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Alsheim
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Niederlassung Frankenthal
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |







