VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht”
Rund 9 von 10 privaten Bauherren entscheiden sich für ein „schlüsselfertiges” Eigenheim. Der Begriff ist allerdings nicht geschützt. Er sagt nichts darüber aus, ob ein Haus tatsächlich bezugsfertig ist.
„Das Angebot für ein Haus lässt sich erst beurteilen, wenn man die Bau- und Leistungsbeschreibung sorgfältig geprüft hat”, erklärt Peter Reinwald, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg. Eine erste Orientierung kann die VPB-Broschüre „Neues Bauvertragsrecht” bieten.
Unabhängige Sachverständige aus dem VPB-Netzwerk unterstützen Bauherren während des gesamten Bauprozesses. Ihre Interessen decken sich mit denen der privaten Bauherren. Die meisten Probleme im Hausbau resultieren laut Reinwald aus einer mangelhaften Planung: „Ein Hausentwurf muss oftmals an einen Bebauungsplan angepasst werden, was zu Umplanungen und Änderungen führen kann.” Offen bleibt dabei oft, ob der Hausanbieter dafür zuständig ist und ob der Aufwand bereits im Angebot enthalten ist. „Durch Umplanungen können auch am Bau selbst Zusatzkosten entstehen, weil die Leistungen durch den Bauvertrag nicht abgedeckt sind”, so Reinwald. „Wer dies rechtzeitig erkennt, kann sich schon bei der finanziellen Kalkulation darauf einrichten und erlebt später keine böse Überraschung.”
Die Broschüre „Neues Vertragsrecht” steht unter vpb.de/ratgeber zum kostenfreien PDF-Download zur Verfügung.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Grünstadt
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Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
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