Gebäude-Modernisierungs-Gesetz – und nun?
Die Reform des sogeannten Heizungsgesetzes (Gebäude-Energie-Gesetz) sorgt für Aufsehen. Aus GEG wird GMG, und sonst? Strenge Vorgaben für erneuerbare Energien wurden gelockert, fossile Heizsysteme bleiben weiterhin erlaubt.
Verbraucher:innen stehen vor Unsicherheiten – frühzeitige Information, Kosten-Nutzen-Analysen und zukunftssichere Technik werden jetzt besonders wichtig, um langfristig Kosten zu sparen und klimafreundlich zu bleiben. Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, zeigt auf, was jetzt auf Verbraucher:innen zukommt.
Was bedeuten die Eckpunkte zur Reform des ehemaligen Gebäudeenergiegesetzes für Verbraucher: innen?
Ursprünglich sah das Gebäudeenergiegesetz vor, dass neue Heizsysteme zu
65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was insbesondere Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien begünstigt hätte. Diese Regel wurde nun gestrichen, und fossile Heizungen wie Öl- oder Gas-Systeme unterliegen deutlich geringeren Auflagen. Mit einer zunächst niedrigen Quote von zehn Prozent müssen ab 2029 Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden. Das schafft mehr Flexibilität bei der Wahl neuer Heizungen, schwächt aber klare Anreize für eine schnelle Wärmewende.
Welche Konsequenzen sind für die Klimaziele und die Heizkosten zu erwarten?
Aus klimapolitischer Sicht ist die Unterstützung fossiler Heizungssysteme kritisch zu sehen. Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten in Deutschland und ohne sinnvolle Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Technologien wird es unwahrscheinlich, die CO₂-Reduktionsziele bis 2030 zu erreichen. Zudem dürfte der Einsatz fossiler Brennstoffe in Kombination mit sogenannten „grünen Beimischungen“ die Heizkosten für Verbraucher: innen eher steigen lassen, weil solche Gemische meist teurer sind als konventionelles Gas oder Öl. Zusätzlich ist zu erwarten, dass der CO₂-Preis ab 2030 merklich steigen wird.
Was sollten Verbraucher: innen jetzt tun?
Der Ausblick auf die Gesetzesreform verlängert die Unsicherheiten. Ein erster Gesetzesentwurf soll erst Ostern vorliegen, und zusätzlich möchte die Regierung die europäischen Vorgaben für effiziente Gebäude nochmals diskutieren. Private Haushalte können aber trotzdem aktiv werden. Hauseigentümer: innen sollten sich über Förderprogramme für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen informieren. Die Fördermittel für neue Heizungen bleiben laut der Regierung zumindest bis 2029 bestehen. Nach wie vor wird niemand zum Heizungstausch gezwungen. Es lohnt sich möglicherweise, auch über Dämmung, Fenster-Sanierung oder smartes Heizungsmanagement nachzudenken. Das senkt den Verbrauch und die Kosten unabhängig vom Brennstoff. Energieberater:innen oder Heizungsfachbetriebe können helfen, passende Konzepte zu entwickeln und auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Frankenthal
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
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| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
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| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |






