Baugenehmigungen für Wohnungen stiegen im August 2025 um +5,7 % zum Vorjahresmonat
Im August 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19 300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,7 % oder 1 000 Baugenehmigungen mehr als im August 2024. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 % oder 800 auf 15 800.
Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 5,2 % oder 800 auf 15 800. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,0 % oder 300 auf 3 500.
Januar bis August 2025: Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern hält an
Im Zeitraum von Januar bis August 2025 wurde deutschlandweit der Bau von 151 200 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 6,5 % oder 9 300 Wohnungen mehr als von Januar bis August 2024.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 122 000 Wohnungen genehmigt, das waren 7,6 % oder 8 600 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,5 % (+3 900) auf 29 300. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 5,3 % (-500) auf 8 200. In Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 79 100 Neubauwohnungen. Das war einen Anstieg um 4,9 % (+3 700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. In neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 2 800 Wohnungen (zum Beispiel Hausmeisterwohnungen) genehmigt (-18,5 %; -600).
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis August 2025 insgesamt 26 400 Wohnungen genehmigt, das waren 5,2 % oder 1 300 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.
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Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
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