Bessere Förderkonditionen bei Neubauförderprogrammen
Für die Neubauförderprogramme "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" und "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)" gelten jetzt deutlich attraktivere Zinskonditionen. Das Bundesbauministerium setzt damit noch in diesem Jahr einen starken Impuls, klimafreundlichen sowie auch flächeneffizienten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Viele Messpunkte deuten auf eine Erholung im Wohnungsbau hin. Diesen Aufschwung wollen wir befeuern. Wir ziehen deshalb den wichtigen Hebel der Zinsverbilligung für Bauherrinnen und Bauherren noch ein gutes Stück nach oben, damit noch mehr bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnraum entstehen kann. Wir liegen damit deutlich unter den aktuellen Marktkonditionen. Zusammen mit der geplanten befristeten Fördermöglichkeit für den EH 55-Standard zur Aktivierung des Bauüberhangs und dem Bau-Turbo setzen wir gute Rahmenbedingungen, um Planungen schnell von der Idee zur Schlüsselübergabe umzusetzen.
KFN ist eines der wichtigsten Neubauprogramme des Bundes. Seit 2023 konnten bereits ca. 115.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert werden. Mit dem Programm können der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert werden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können die Förderung durch zinsverbilligte Kredite bei ihrer Hausbank beantragen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
Bei KNN hatte es bereits Anfang des Monats Konditionsverbesserungen gegeben. Zum einen werden Küchen und Wohnküchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet. Das Programm wurde damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherrinnen und Bauherren wurde dadurch erhöht. Zum anderen war die Baukostengrenze angehoben worden. Durch die Anhebung sind mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar.
Das Programm KNN fördert klimagerechte und flächeneffiziente Neubauvorhaben. Über eine Baukostenbegrenzung soll bezahlbarer Wohnraum entstehen. Ebenso kann der Kauf neuer Gebäude, die bereits gebaut wurden und die Vorgaben erfüllen, gefördert werden. Die Förderung für Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite. Kommunen können Zuschüsse erhalten.
Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der KfW: KNN und KFN.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH
Landauer Str. 281
67434 Neustadt
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Fax: 06321 4998 - 99
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| Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |







