Mit Förderung gegen Sommerhitze
Die hohen Temperaturen im Juni 2026 haben erneut gezeigt, wie wichtig ein wirksamer Schutz vor sommerlicher Hitze in Wohngebäuden ist. Außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstores, Außenjalousien oder Fenstermarkisen sorgen dafür, dass sich Räume deutlich weniger aufheizen. Gleichzeitig steigern sie den Wohnkomfort und reduzieren den Energiebedarf für eine aktive Kühlung.
Viele Haus- und Wohnungseigentümer wissen jedoch nicht, dass die Bundesregierung den nachträglichen Einbau oder Austausch außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) finanziell unterstützt. Das Förderprogramm wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Der Grundfördersatz beträgt derzeit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Ist die Maßnahme Bestandteil eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent. Pro Wohneinheit können bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt werden, mit einem iSFP sogar bis zu 60.000 Euro.
Förderfähig sind unter anderem:
- Rollläden
- Raffstores
- Außenjalousien
- außenliegende Fenstermarkisen
Voraussetzung ist, dass die Sonnenschutzeinrichtungen die technischen Anforderungen der BEG erfüllen. Hierzu zählt insbesondere eine automatische, strahlungs- oder tageslichtabhängige Steuerung. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.
Außenliegender Sonnenschutz gilt als die effektivste Möglichkeit, den Wärmeeintrag über Fenster zu reduzieren. Im Gegensatz zu innenliegenden Lösungen wird die Sonneneinstrahlung bereits vor der Verglasung abgefangen. Dadurch bleiben Wohnräume auch an heißen Sommertagen angenehm temperiert, ohne dass Klimageräte dauerhaft eingesetzt werden müssen. Das spart Energie, senkt CO₂-Emissionen und verbessert den Wohnkomfort nachhaltig.
Die außergewöhnlich warmen Wochen im Juni 2026 unterstreichen, dass sommerlicher Wärmeschutz längst zu den wichtigsten Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung gehört. Mit der staatlichen Förderung bietet die Bundesregierung Eigentümerinnen und Eigentümern einen attraktiven finanziellen Anreiz, in zukunftsfähigen Hitzeschutz zu investieren und gleichzeitig den Wert ihrer Immobilie langfristig zu steigern.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung bietet das BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
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