dena-Gebäudereport 2026 – Updatebericht April
Aktualisierte Daten zu Gebäudebestand, Wärmeerzeugern, Baustoffen und Baukosten.
Wärmewende dank BEG-Förderung, Hausbesitzenden und Handwerk
Hausbesitzende und das Handwerk treiben die Wärmewende weiter voran. Sie setzen - auch dank der Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen - immer stärker auf erneuerbare Wärme und machen sich unabhängiger von schwankenden Gas- und Ölpreisen. 48 Prozent der 2025 verkauften Heizungen waren Wärmepumpen. Gleichzeitig sank der Anteil von Gasheizungen: 2025 entfielen nur noch 44 Prozent der Verkäufe auf Gasgeräte. Auch die Förderzahlen der BEG-Einzelmaßnahmen deuten darauf hin, dass der Markthochlauf anhalten dürfte: Rund 85 Prozent der BEG-Maßnahmen für Wärmeerzeuger entfallen auf Wärmepumpen.
Serielles Sanieren stark nachgefragt
Der Updatebericht zeigt zudem eine weiterhin gute Nachfrage nach seriellen Sanierungen. Im Jahr 2025 lag die Zahl der bewilligten Förderanträge für Projekte mit vorgefertigten Fassadenelementen erneut bei über 1.000. Weil serielles Sanieren bisher oft in Mehrfamilienhäusern angewandt wird, sind das mehr als 6.000 Wohneinheiten. Dies entspricht rund 24 Prozent aller Wohneinheiten, für die eine Förderung mit dem Effizienzstandard EH 40 und EH 55 bewilligt wurde.
"Die neuen Zahlen verdeutlichen, wie Deutschland seine Abhängigkeit von Energiepreisschwankungen bei Öl und Gas reduzieren kann. Das Heizen mit Wärmepumpen wird zunehmend angenommen und mit dem seriellen Sanieren steht der nächste Effizienzmarkt vor dem Durchbruch. Das ist notwendig, denn in den vergangenen Jahren ist der Wärme- und Endenergieverbrauch in Gebäuden zwar leicht gesunken, jedoch nicht schnell genug, um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Entscheidend sind jetzt ein verlässlicher regulatorischer Rahmen und eine stabile Förderlandschaft, um die Marktentwicklung von Wärmepumpen und Sanierungsmaßnahmen weiter zu unterstützen und Investitionssicherheit zu erhöhen. Gerade die schnelle Umsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist zentral," so Corinna Enders, Vorsitzende der dena-Geschäftsführung.
Aktuelle Daten zur kommunalen Wärmeplanung
Erhebungen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende belegen deutliche Fortschritte bei der kommunalen Wärmeplanung. Zum Ende des ersten Quartals 2026 haben rund 56 % der großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung abgeschlossen, 44 % befinden sich derzeit im Prozess.
84 % der Städte und Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern haben ihre Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen. Bei den kleineren Gemeinden unter 10.000 sind mit 49 % ebenfalls schon knapp die Hälfte im Wärmeplanungsprozess oder haben ihn abgeschlossen; die aktuelle Frist zur Bearbeitung läuft für sie bis Mitte 2028.
Der frühzeitige Beginn der Wärmeplanung schafft Orientierung für Investitionsentscheidungen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und kann den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze beschleunigen.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Alsheim
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
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Niederlassung Frankenthal
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |






