Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte verständigt. Das Bundeskabinett hat am 13 Mai 2025 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen.
Die 65%-Quote für erneuerbare Energien, Zwangsberatungen beim Heizungstausch und Heizungsverbote sowie Betriebsverbote bestimmter Heizungen werden gestrichen. „Wir ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger - in der Stadt und auf dem Land, im Neubau wie im Altbau. Auch Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.
Gesetzentwurf im Einzelnen
- Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.
- Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.
- Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher.
- Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.
- Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 prozent ab dem Jahr 2040.
- Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
- Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
- Zum Schutz von Mietenden regeln wir im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird.
Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mietende und Vermietende jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mietende und Vermietende zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen setzen die Vorgaben der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht um und gehen damit nicht über das hinaus, was uns die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH
Landauer Str. 281
67434 Neustadt
Tel.: 06321 4998 - 0
Fax: 06321 4998 - 99
E-Mail: info@handrich-bauzentrum.de
Öffnungszeiten
Zentrale Neustadt
Baustoffe:
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Samstag | 8:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Handrich Living:
| Montag - Freitag | 8:30 Uhr - 18:00 Uhr |
| Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
| Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |






