Bausparvertrag: Fels in der Zins-Brandung
Wie auch immer sich die Zinsen weiter entwickeln werden – wer eine Immobilie erwerben oder sanieren will, ist auf Eigenkapital angewiesen. Die Nachfrage nach Bausparverträgen steigt, auch als ein Mittel zur Zinsabsicherung.
Finanzierung: Passen alle Puzzleteile schon perfekt zusammen?
21,8 Millionen abgeschlossene Bausparverträge zählten die Bausparkassen Ende 2023. Unabhängig vom Auf und Ab an den Zinsmärkten kann man sich bei Hausbau oder Modernisierung darauf verlassen, dass der Zins für Bauspardarlehen von Anfang an feststeht. Das Darlehen kann mit Zuteilung des Bausparvertrags beantragt werden.
Pflicht für Sanierende?
Bei Banken können Sanierungswillige Darlehen bis zu 50.000 Euro – zum Beispiel für Heizungstausch oder Wärmedämmung – meist nur als vergleichsweise hoch verzinste Ratenkredite aufnehmen. Über die Vorfinanzierung eines Bausparvertrages sind solche Kreditsummen hingegen möglich und häufig bei Bausparkassen direkt abschließbar. „Bei großen Vorhaben wie dem Wohnungskauf wird das Guthaben aufeinem Bausparvertrag als Eigenkapital akzeptiert. Dadurch können sich auch die Konditionen für ein Bankdarlehen verbessern“, erläutert Holm Breitkopf von der BHWBausparkasse.
Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage erhöht
Neues gibt es von der staatlichen Bausparförderung. Für die Arbeitnehmersparzulage haben sich die Einkommensgrenzen ungefähr verdoppelt – für Ledige auf ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro, für Verheiratete auf 80.000 Euro pro Jahr. „Der Kreis der Begünstigten vergrößert sich deutlich“, so Breitkopf. Förderberechtigte, die in einen Bausparvertrag einzahlen, können eine jährliche Zulage von neun Prozent auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Verheiratete) erhalten. VL sind freiwillige Leistungen vieler Arbeitgeber von bis zu 480 Euro jährlich.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
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Niederlassung Grünstadt
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Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
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