ÖFFNUNGSZEITEN WEIHNACHTEN UND NEUJAHR
Liebe Kunden,
bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten ab 23. Dezember 2024.
Montag, 23.12. | 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
24.12. bis 28.12. | geschlossen |
Montag, 30.12. | 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
31.12. & 01.01. | geschlossen |
Donnerstag, 02.01. | 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Freitag, 03.01. | 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Samstag, 04.01. | Neustadt Alle anderen Standorte |
Wir wünschen frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Handrich Bauzentrum - Team
Solardachpflicht: In welchen Bundesländern gelten welche Regelungen?
Sonnenenergie boomt: Ihr Anteil an der Stromversorgung in Deutschland betrug im Jahr 2023 mehr als 12 Prozent – ein neuer Rekord. In einigen Bundesländern ist der Einsatz von Solaranlagen bereits verpflichtend. Wir verraten Ihnen, wo und in welchen Fällen Sie eine PV-Anlage installieren müssen.
In einigen Bundesländern gibt es bereits Regelungen zum verpflichtenden Einsatz von Solaranlagen an oder auf Gebäuden. In den meisten Fällen betreffen sie Neubauten, in einigen Fällen gelten sie aber auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden.
So müssen Hauseigentümer*innen in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht nur auf neu gebauten Wohnhäusern eine Solaranlage installieren, sondern auch, wenn das Dach grundlegend saniert wurde.
In Bayern gilt dagegen nur eine PV-Empfehlung und in Rheinland-Pfalz muss das Dach nach einer Sanierung lediglich für eine PV-Anlage geeignet sein. In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es aktuell keine Verpflichtungen zum Solardach auf Wohngebäuden.
Einige Regelungen treten auch erst im nächsten Jahr in Kraft. Einen Überblick finden Sie in der oben aufgeführten Darstellung.
Die Details sind jeweils in den Landesgesetzen festgeschrieben – etwa wie viel der Fläche genutzt werden muss oder ob es Ausnahmen und Härtefallregelungen gibt. In einigen Kommunen gelten zudem eigene Solarpflichten. Hauseigentümer*innen sollten daher neben den Landesgesetzen auch die Regelungen ihrer Kommune kennen. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Bauamt.
Solarenergie lohnt sich in den meisten Fällen
Ob Solardachpflicht oder nicht – eine Photovoltaikanlage lohnt sich in den allermeisten Fällen. Besonders bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch, wenn zum Beispiel eine Wärmepumpe betrieben oder ein E-Auto zu Hause aufgetankt wird, rechnen sich die Kosten bereits nach 10 bis 15 Jahren.
Mit dem SolardachCheck können Sie prüfen, ab wann sich eine Anlage für Sie rentiert.
Förderungen für Solaranlagen prüfen
Die Einspeisung von PV-Strom wird durch das EEG gefördert. Die KfW stellt zudem Kredite für das Errichten von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Prüfen Sie zudem auch regionale Förderprogramme. In den Ländern gibt es häufig ergänzende Kredite und in einigen Kommunen sogar Zuschüsse für die eigene PV-Anlage.
Ob es auch Kredite oder Zuschüsse in Ihrer Kommune gibt, können Sie mit dem FördermittelCheck prüfen.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH
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67434 Neustadt
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Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
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Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
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