NEUE ÖFFNUNGSZEITEN
Liebe Kunden,
bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten ab dem 06. Januar 2025:
Neustadt Baustoffe
Montag - Freitag 7:30 Uhr - 18:00 Uhr / Samstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag 7:30 Uhr - 17:30 Uhr / Samstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag 7:30 Uhr - 17:00 Uhr / Samstag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen
Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Die Wohnungswirtschaft begrüßt die damit einhergehende Anpassung der Gefahrstoffverordnung „in letzter Minute“ durch das Kabinett.
Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, auf eine Asbestbelastung sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.
Gebäudeeigentümer sollen jetzt nach der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses, sowie ggf. vorliegende weitere Erkenntnisse informieren. Mit dieser Information können Handwerker dann anhand ihres Fachwissens einschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe mit Asbest-Anteilen zum Einsatz gekommen sein könnten. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten dagegen bedeutet, dass vor Baubeginn alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssten. „Die Zahl an Fachkräften, die das umzusetzen hätten, gibt es gar nicht. Die Erkundungen wären zudem extrem teuer geworden. Notwendige energetische Sanierungen zum Erreichen der Klimaziele wären so in sehr weite Ferne gerückt. Deshalb wären umfassende Erkundungspflichten kontraproduktiv für Mensch und Klima“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Asbest ist für die Wohnungswirtschaft kein neues Thema. Seit 1993, dem Ende der Zulässigkeit des Einsatzes von Asbest, steht beim Bauen für die verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft der sichere Umgang bei Arbeiten an Bauteilen mit Asbest im Vordergrund. Bei Tätigkeiten an und in Gebäuden müssen sowohl für Arbeiter als auch Mieter Asbestexpositionen vermieden werden. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer müssen dazu die notwendigen To-dos vorab abgesprochen werden. Die Erkundung beim Gebäudeeigentümer abzuladen, war aber nicht sinnvoll. Es hätte viele Eigentümer überfordert und letztlich Stillstand bei klimagerechten Gebäudesanierungen bedeutet. Je nach Maßnahmenumfang können aber die Fachfirmen am besten einschätzen, was zu tun ist.
Passende Förderprogramme für Ihre vier Wände
Vom Keller bis zum Dach – Staat und Gemeinde fördern Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen rund um Ihr Zuhause. Bei der Vielzahl an Programmen kann man schnell den Überblick verlieren. Mit unserem Online-Fördermittelservice finden Sie alle Förderprogramme, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Und das deutschlandweit. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurz BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Voraussetzung der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist:
- Ihr Wohngebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag liegt bei einer Einzelmaßnahme mind. 5 Jahre, mit einem iSFP mindestens 10 Jahre zurück
- Das Gebäude dient überwiegend zu Wohnzwecken
Zentrale Neustadt
H&H Handrich Moderner Baubedarf GmbH
Landauer Str. 281
67434 Neustadt
Tel.: 06321 4998 - 0
Fax: 06321 4998 - 99
E-Mail: info@handrich-bauzentrum.de
Öffnungszeiten
Zentrale Neustadt
Baustoffe:
Montag - Freitag | 7:30 Uhr - 18:00 Uhr |
Samstag | 8:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Handrich Living:
Montag - Freitag | 8:30 Uhr - 18:00 Uhr |
Samstag | 9:00 Uhr - 13:00 Uhr |
Niederlassung Alsheim
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Frankenthal
Montag - Freitag | 7:30 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung Grünstadt
Montag - Freitag | 7:30 Uhr - 17:30 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Niederlassung
Waghäusel/Wiesental
Montag - Freitag | 7:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Samstag | 7:30 Uhr - 12:00 Uhr |